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TÜV/AU


Regelmäßig steht bei jedem Automobil die Hauptuntersuchung an. Diese Rundum-Inspektion ist rechtlich vorgeschrieben und stellt die Mängelfreiheit Ihres Fahrzeugs sicher.

Die Hauptuntersuchung fristgerecht durchführen zu lassen, ist sehr wichtig. Sie sind für die fristgerechte Durchführung der Hauptuntersuchung und deren Kosten verantwortlich. Wird der Prüfungsintervall für die Hauptuntersuchung überschritten, beginnt das nächste Intervall mit dem Ende des Intervalls, das überschritten wurde.

Ob Bremsen, Räder, Auspuffanlage oder Lenkung – eventuelle Mängel können so schon vor der Hauptuntersuchung erkannt und behoben werden. So können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung besteht.

Bei Autofit gehen Sie auf Nummer sicher und bereiten Ihr Auto perfekt auf die Hauptuntersuchung vor.

Hauptuntersuchung nur beim "TÜV"?

Oft hört man Autofahrer sagen, ihr Auto müsse "zum TÜV", wenn es um die Hauptuntersuchung geht. Tatsächlich ist der "Technische Überwachungsverein" jedoch nicht der einzige Anbieter, der eine Hauptuntersuchung durchführen darf. Die Hauptuntersuchung kann von jeder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc. durchgeführt werden. Wir von Autofit bieten Ihnen die Hauptuntersuchung in Zusammenarbeiten mit allen zugelassenen Überwachungsorganisationen an.

Die Kfz-Hauptuntersuchung in Deutschland

Die Hauptuntersuchung (HU/AU) ist die wichtigste, gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Die regelmäßige Hauptuntersuchung dient dazu, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge sicherzustellen und darf ausschließlich von amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt werden. Ablauf und Umfang der HU/AU sind genau festgelegt und umfassen eine gründliche Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung aller relevanten Fahrzeugkomponenten.

Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU)

Nach erfolgreicher Durchführung der Hauptuntersuchung belegen eine Prüfbescheinigung, ein Stempel im Fahrzeugschein sowie eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen die bestandene Überprüfung. Zudem wird ein Bericht über die Hauptuntersuchung ausgestellt, der bei An- und Ummeldungen des Automobils vorzulegen ist. Die Farbe der HU-Plaketten wechselt übrigens jährlich. Für die fristgerechte Durchführung der Hauptuntersuchung und deren Kosten ist der Fahrzeughalter verantwortlich.

Untersuchungspflicht für verschiedene Kraftfahrzeuge

Laut § 29 StVZO unterliegen alle Kraftfahrzeuge und auch Anhänger mit eigenem amtlichen Kennzeichen der Pflicht regelmäßig durch eine Hauptuntersuchung geprüft zu werden. Ausnahmen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, unabhängig von Oldtimer- oder Händlerkennzeichen und Fahrzeuge der Bundespolizei und -wehr.

Untersuchungsintervalle für die Hauptuntersuchung (HU)

  • PKW bei Erstzulassung: 36 Monate
  • PKW ab der 2. HU: 24 Monate
  • Taxen/Mietwagen: 12 Monate
  • Motorräder/Leichtkrafträder: 24 Monate
  • Anhänger bei Erstzulassung (bis 750 kg): 36 Monate
  • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht sowie Wohnanhänger: 24 Monate
  • Anhänger über 3,5 t Gesamtgewicht: 12 Monate